Mini Hollands in London

Mini Hollands in London © ADFC / Gomez

Symposium InnoRAD: Lernen von den Besten

ADFC präsentiert weltweite Ideen für fahrradfreundliche Städte

In einem zweijährigen Projekt namens InnoRAD hat der Fahrradclub ADFC internationale Best-Practice-Beispiele für den fahrradfreundlichen und schnellen Umbau von Städten aufbereitet. Zur heutigen digitalen Ergebnispräsentation sind Beiträge von Bundesumweltministerin Schulze, der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo sowie Vertreterinnen und Vertreter von London, Barcelona, Bogotá und Maryland angekündigt. Der ADFC betont im Vorfeld, dass der dringend benötigte Ausbau des Radverkehrs nicht an der Mut- und Ideenlosigkeit von Stadtoberhäuptern scheitern darf.                                                                               

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: "Der Verkehr ist das Sorgenkind in Deutschland - sowohl für das Klima als auch für die Lebensqualität in den immer enger werdenden Städten. Deutsche Städte brauchen dringend Konzepte, wie man schnell und ohne riesige Umbauten mehr Menschen zum Radfahren und Zufußgehen animiert. Dabei hilft der Blick über den Tellerrand. In vielen Metropolen weltweit gibt es solche Konzepte schon. Paris - als Automoloch bekannt - zeigt durch die kraftvoll agierende Bürgermeisterin Anne Hidalgo mit ihrem Verkehrsbürgermeister Christophe Najdovski, wie man mit Schnellbau-Radwegen, Tempolimits und der gezielten Eindämmung des Autoverkehrs innerhalb weniger Monate fahrradfreundliche Straßen schafft. 'Modale Filter' sind der international erprobte Geheimtipp für ruhigere Wohngebiete, 'Mini-Hollands' wie im Londoner Vorort Waltham Forest und 'Superblocks' wie in Barcelona schaffen Platz für Begegnungen und für die aktive Mobilität - und zwar ohne, dass die umgestalteten Viertel vom Autoverkehr abgeschnitten werden. Und das Gute ist: Alle Beispiele, die wir vorstellen, sind mit deutschen Regelwerken vereinbar! Dank der Unterstützung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt konnten wir weltweite Best-Practice-Beispiele im Projekt InnoRAD für Deutschland aufarbeiten. Und Dank der Bundesoffensive Radverkehr des Bundesverkehrsministeriums stehen in Kürze Rekordmittel für den Radwegebau in Stadt und Land zur Verfügung. Mit dem nötigen politischen Willen, den vor allem die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufbringen müssen, steht einem fahrradfreundlicheren Deutschland eigentlich nichts mehr im Weg!"

Livestream des Digitalen ADFC-Symposiums „INNOvationen für den RADverkehr“

heute, 13. November 2020, 13.00 bis 17.00 Uhr auf unserem Eventkanal

Nachsehen der Veranstaltung

ab 16. November 2020 auf dem ADFC-Youtube-Kanal

Ergebnisse des Projekts InnoRAD

mit Factsheets, Fotos und Visualisierungen auf www.adfc.de/InnoRAD  

Hinweis für Redaktionen: Fotos und Visualisierungen der internationalen Vorreiter-Beispiele sowie unsere Pressemitteilungen finden Sie in unserm Pressebereich. Die Presseeinladung mit aktualisiertem Programm des Symposiums finden Sie ebenfalls dort.

Das Projekt InnoRAD wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veranstaltung liegt beim ADFC.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Superblock in Barcelona

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Kreuzung: Niederländischer geschützter Kreisverkehr

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Mini Hollands in London: Modaler Filter

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Mini Hollands in London

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Paris Rives de Seine autofrei

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https://kreis-aurich.adfc.de/pressemitteilung/symposium-innorad-lernen-von-den-besten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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